Service
Neben unseren allgemeinen Behandlungsmethoden bieten wir Ihnen auch spezielle Behandlungsmethoden, welche in besonderen Krankheitsfällen und bei komplexeren Krankheitsbildern verwendet werden können, an. Wir finden die für Ihr Bedürfnis abgestimmte Möglichkeit, um Ihre Schmerzen zu lindern und Ihre Lebensqualität zu steigern.
Sektorale Heilpraktikerleistungen
Neben der Behandlung auf ärztliche Verordnung bieten wir zusätzlich den direkten Zugang zu Ihrer Behandlung an. Nach einer gesonderter Ausbildung zum sektoralen Heilpraktiker für Physiotherapie ist Heiko Herrschaft berechtigt nach Eingangsgespräch und Untersuchung auch selbst ohne ärztliche Verordnung physiotherapeutische Heilpraktikerleistungen zu verordnen. Durch die selbstgestellte physiotherapeutische Diagnose können wir daraus die individuelle befundabhängige Behandlung bestimmen. So kann Ihre Behandlung genau an Ihren Bedarf angepasst werden.
Da diese Zusatzqualifikation noch recht neu ist übernehmen nicht alle Krankenkassen diese Leistung.
Die Sportphysiotherapie unterstützt Sportler bei der Bewegungsanalyse und in der Erstellung von spezifischen Trainingsprogrammen, die den Sportler verletzungsfrei halten sollen.
Darüberhinaus umfasst sie Behandlung von Sportlern, die sich bei sportlicher Aktivität akut verletzt haben oder sich von einer solchen Verletzung erholen. Die Behandlungsmethode ist abhängig vom Krankheitsbild (z.B. mit Elektrotherapie, Kinesiotaping, Gerätetraining, Manuelle Therapie etc).
Um Behandlungen unterstützen zu können, besteht die Möglichkeit mehrere Therapien individuell auf den Patienten zugeschnitten (z.B. Elektrobehandlung, Massage, Krankengymnastik am Gerät oder andere Maßnahmen) privat dazu zu buchen . Diese Therapien werden von der Krankenkasse nicht erstattet. Der Therapeut informiert und berät Sie auf Ihre individuellen Bedürfnissen. Bitte sprechen Sie uns an.
Um schwerkranke und sterbende Patienten sowie ihre Angehörigen zu begleiten, können wir uns als multiprofessionellen Teams einbringen, damit die Lebensqualität erhalten oder verbessert wird. Alle Techniken der Krankengymnastik, Massagen, Manuelle Lymphdrainage, Entspannungstherapie und Atemtherapie können wesentliche Komponenten der nichtpharmakologischen Maßnahmen gegen Schmerzen, Kurzatmigkeit, Müdigkeit, Angst oder
Ödeme seien. Bitte sprechen Sie uns an.
Hausbesuche (verordnet als HB) bieten wir an wenn Sie oder Ihre Angehörigen aufgrund Ihres Gesundheitszustandes nicht in der Lage sind die Wohnung zu verlassen.
Wird der Hausbesuch nicht verordnet, können wir Sie trotzdem gegen Erstattung einer Aufwandsentschädigung zu Hause behandeln. Bitte sprechen Sie uns an.
Bewährte hochwirksame Therapieverfahren ohne Nebenwirkungen! Förderung der Durchblutung, Schmerzlinderung, Muskelkräftigung, Muskelentspannung
Ihr erster Besuch bei uns
Wir freuen uns, dass Sie sich für die Behandlung in unserer Praxis entschieden haben und bedanken uns im Voraus für Ihr Vertrauen. Das Befunden und Verstehen Ihrer Beschwerden ist eine wichtige Grundlage für die zielgerichtete Behandlung. Ihre Motivation und Mitarbeit sind die Basis für eine gelungene Therapie! Dazu legt ihr erster Behandlungstermin den Grundstein für Ihre weiterführende zielgerichtete Behandlung:
Anamnese:
Bei dem ersten Termin beginnen wir mit einem ausführlichen Eingangsgespräch, der Anamnese. Während dieses Gesprächs können Sie Ihre Beschwerden, deren Entstehungsgeschichte, vorangehende Behandlungen und Untersuchungen (Röntgen, MRT oder CT Bilder, Spritzen usw.) schildern.Untersuchung: Gleichfalls wird der Therapeut /in Sie physiotherapeutisch untersuchen. Im Anschluss erläutert der Behandler Ihnen die Ergebnisse und Schlussfolgerungen der Befunderhebung und erklärt Ihnen den Therapieplan und was in den nachfolgenden Behandlungen auf Sie zukommt.
Untersuchung:
Gleichfalls wird der/die Therapeut /in Sie physiotherapeutisch untersuchen. Im Anschluss erläutert der/die Physiotherapeut/in Ihnen die Ergebnisse und Schlussfolgerungen der Befunderhebung und erklärt Ihnen den Therapieplan und was in den nachfolgenden Behandlungen auf Sie zukommt.
Zuzahlung:
Die fällige Zuzahlung bei Behandlungsbeginn aufgrund einer Heilmittelverordnung ist keine Praxisgebühr, sondern ist im Sozialgesetzbuch V (§32 Abs. 2 i. V.m. § 61 Satz 3 SGB V) sowie § 125 Absatz 1 SGB V geregelt.
Der fällige Betrag wird an die jeweilige Krankenkasse abgeführt und verbleibt nicht in der Praxis. Ausnahmen stellen Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren und Verordnungen der Berufsgenossenschaft (BG) sowie Privatverordnungen dar. Bei Rückfragen hierzu stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung. Sprechen Sie uns an.
Zum ersten Termin in unserer Praxis bringen Sie bitte Folgendes mit
Ihre Heilmittelverordnung vom behandelden Arzt
Ihre Krankenversicherungskarte
Vorhandende Arztberichte, Röntgenbilder, etc.
Ihr eigenes
Handtuch
Unsere Kurse
Oder telefonisch unter 02309 – 920420
Sprechen Sie uns gerne an.
Kontakt
- Praxis für Physiotherapie
- Herrschaft & Aufdemkamp
- Dortmunderstrasse 130
- 45731 Waltrop
- Tel.: 02309 - 920420
- info@herrschaft-aufdemkamp.de